Organe der Genossenschaft
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist gemäß der demokratischen Grundprinzipien das oberste Organ unserer Genossenschaft. Jedes Mitglied hat die Gelegenheit, im Rahmen regelmäßig stattfinder Versammlungen sein Recht auf Mitbestimmung auszuüben. Dies ist wichtig und verbunden mit einem hohen Grad an Verantwortung - denn an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen bedeutet auch: Die Baugenossen haben die Chance mitzuentscheiden, in welche wirtschaftliche Richtung Reinickes Hof steuert.
Aufgaben der Mitgliederversammlung- Wahl des Aufsichtsrates
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über Dividendenausschüttung
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
Vorstand
Wolfgang Lössl (seit dem 1.12.2000) und Dietmar Stelzner (seit dem 1.9.2008) teilen sich die Verantwortung der Geschäftsführung von Reinickes Hof. Sie treffen ihre Entscheidungen unter der Zielsetzung einer Balance zwischen wirtschaftlichen Fragen, einer modernen technischen Ausstattung des Wohnungsbestandes und dem solidarischen Miteinander, das prägendes Alleinstellungsmerkmal einer Wohnungsgenossenschaft ist.



